REISEBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen liegen allen Reisen zugrunde, welche durch die Scheibner-Reisen, Michael Scheibner und Norbert Scheibner GbR, Untere Hauptstraße 27, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. veranstaltet werden. – Stand 12/2018

1. Abschluss des Vertrages, Vepflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Scheibner Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Scheibner Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Scheibner Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Scheibner Reisen vor, an das Scheibner Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Scheibner Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Scheibner Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Scheibner Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Scheibner Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Scheibner Reisen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Scheibner Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Scheibner Reisen dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet Scheibner Reisen, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von Scheibner Reisen angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Scheibner Reisen zu Stande. Scheibner Reisen wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.
1.3. Widerrufsrecht
Scheibner Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Verträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Tagesfahrten, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Insolvenzversicherung
Scheibner Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2.2. Zahlunsgfristen
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises mindestens jedoch von 10,- € zur Zahlung fällig, bei Pauschalreiseverträgen gegen Aushändigung des Sicherungsscheines. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 28 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.3. Zahlungsverweigerung
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Scheibner Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Scheibner Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit der Stornopauschale gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Preiserhöhung, Preissenkung

3.1. Gründe
Scheibner Reisen behält sich vor nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen, den im Vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
3.2. Informationspflicht
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Scheibner Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 3.1a) kann Scheibner Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Scheibner Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Scheibner Reisen vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 3.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 3.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Scheibner Reisen verteuert hat
3.4. Preissenkung
Scheibner Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 3.1 a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Scheibner Reisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Scheibner Reisen zu erstatten. Scheibner Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Scheibner Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Scheibner Reisen hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
3.5. Frist
Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
3.6. Sonderkündigungsrecht
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Scheibner Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Scheibner Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornopauschale

4.1. Erklärung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Scheibner Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Entschädigung
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Scheibner Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Scheibner Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Scheibner Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Stornostaffel
Scheibner Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird prozentual vom Reisepreis nach dem Zeitpunkt in Tagen des Zugangs der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn wie folgt berechnet:
bis 29. Tag vor Abreise 10% des Reisepreises mindestens jedoch 10,- €
ab dem 28. Tag vor Abreise 20% des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Abreise 70% des Reisepreises
am Tag der Reise bzw. bei Nichtantritt der Reise
bei Pauschalreisen 90% des Reisepreises
bei Tagesfahrten 100% des Reisepreises
Sind in einzelnen Reisebeschreibungen bzw. den Vertragsunterlagen abweichende Stornostaffeln ausgewiesen, gelten diese.
4.4. Absenken der Entschädigung
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Scheibner Reisen nachzuweisen, dass Scheibner Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Scheibner Reisen geforderte Entschädigungspauschale.
4.5. Erhöhung der Entschädigung
Scheibner Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Scheibner Reisen nachweist, dass Scheibner Reisen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Scheibner Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Rückzahlfrist
Ist Scheibner Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Scheibner Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Scheibner Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4.8. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Auslandskrankenversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5. Umbuchungen

5.1. Anspruch
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Scheibner Reisen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Scheibner Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils 25,00 € pro betroffenen Reisenden.
5.2. Verfahren
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

6.1. Scheibner Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl von Scheibner Reisen ist der Reisebeschreibung zu entnehmen.
a) Der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Scheibner Reisen beim Kunden vor Beginn der Reise, falls nicht im Einzelfall anders geregelt, ist:
bei Pauschalreisen 28 Tage
bei Tagesfahrten 14 Tage
c) Scheibner Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
d) Scheibner Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
6.2. Rückzahlung
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend.

7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

7.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Scheibner Reisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Scheibner Reisen mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Scheibner Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche geltend machen im Falle einer Pauschalreise nach § 651m BGB und noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Scheibner Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Scheibner Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Scheibner Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Scheibner Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Scheibner Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Scheibner Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Scheibner Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Scheibner Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Obergrenze
Die vertragliche Haftung von Scheibner Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. Fremdleistungen
Scheibner Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise von Scheibner Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Scheibner Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Scheibner Reisen ursächlich geworden ist.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche hat der Kunde/Reisende gegenüber Scheibner Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

10. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Verbraucherstreitbeilegung
Scheibner Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Scheibner Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Scheibner Reisen verpflichtend würde, informiert Scheibner Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
10.2. Gerichtsstand
Für Kunden/Reisende wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Scheibner Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

11. Abholung und Zustiege

11.1. Adressen
Wichtig für die Abholung sind selbstverständlich die korrekte Adresse und die aller Mitreisenden und etwaige voraussichtliche Zustiegsstellen schon bei der Buchung spätestens jedoch 1 Woche vor Reisebeginn.
11.2. Zustiegsstellen
Scheibner Reisen garantiert keine Haustürabholung und hat auch keine festen Zustiegsstellen. Vertragliche vereinbarte voraussichtliche Zustiegsstellen sind unverbindliche Kundenwünsche, die Scheibner Reisen versucht zu erfüllen, aber nicht garantiert. Scheibner Reisen wird in jedem Fall dennoch versuchen, die Kunden so nahe wie möglich von zu Hause, wenn nicht sogar von der Haustür abzuholen auch unter Beachtung der zu erwartenden Menge an Gepäck.
11.3. Transferkosten
Bei größeren Entfernungen des Zustieges von unserem Betriebssitz erhebt Scheibner Reisen pro Person Transfergebühren. Die Höhe der Transfergebühren ist der Tabelle im jeweiligen Jahreskatalog zu entnehmen oder falls der Ort des Zustieges dort nicht aufgeführt ist oder auch bei Unklarheiten, bei Scheibner Reisen zu erfragen.
11.4. Parken am Betriebssitz
Sollten die Kunden dies wünschen, ist ein kostenloses Parken am Betriebssitz möglich.
11.5. Fahrtroute bis zum letzten Zustieg
Die Fahrtroute bis zum Zustieg des letzen Kunden richtet sich nach dem Ziel und den Zustiegen der Mitreisen und wird für jede Reise neu aufgestellt. Damit die Fahrtzeit bis zur letzten Zustiegsstelle nicht zu lang wird, können zusätzliche Fahrzeuge als Zubringer zum Einsatz kommen.
11.6. Abfahrtzeiten
Die genaue Zustiegsstelle und die Abfahrtszeit erfahren die Kunden telefonisch auf Anfrage zirka 2 Tage vor Beginn der Reise in ihrem Reisebüro oder bei Scheibner Reisen zu den regulären Öffnungszeiten.

Reiseveranstalter ist:

Scheibner Reisen
Michael Scheibner und Norbert Scheibner GbR
Untere Hauptstraße 27
09376 Oelsnitz/Erzgeb.
E-Mail: info@scheibner-reisen.de
Telefon: +49 (0) 37298-2378
Telefax: +49 (0) 37298-2399
UStIdentNr. DE 281 096 556

 

Datenschutzhinweise

1. Wir, also Scheibner Reisen, Michael Scheibner und Norbert Scheibner GbR mit den angeschlossenen Dienstleistern, die wir Ihre personenbezogenen Daten (im Folgenden: pbD) verarbeiten entweder direkt oder im Falle der Dienstleister im Auftrag von Scheibner Reisen sind verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter dieser E-Mail Adresse: info@scheibner-reisen.de
2. Wir verarbeiten Ihre hierfür erforderlichen pbD aus Anfragen zum Angebot von Scheibner Reisen zunächst jeweils zu deren Bearbeitung und Beantwortung sowie bei der Reisebuchung zur Erfüllung des dann zwischen Ihnen und uns begründeten Vertrages über die Teilnahme einschließlich der Rechnungsstellung (Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Wir verarbeiten Ihre hierfür erforderlichen pbD auch dazu, wenn dies erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen, zum Beispiel bei während einer Reise auftretenden gesundheitlichen Problemen oder Unfällen, von Ihnen oder anderen natürlichen Personen zu schützen (Art. 6 Abs. 1 d DSGVO). In diesen Fällen können Ihre pbD zum Beispiel an staatliche Stellen/Behörden wie etwa Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und/oder Angehörige weitergegeben werden. Zudem verarbeiten wir Ihre hierfür erforderlichen pbD auch dann, wenn dies beispielsweise bei Unfällen oder Verstößen gegen gesetzliche Regelungen zur Erfüllung eigener rechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO). Auch in diesen Fällen können Ihre pbD an staatliche Stellen/Behörden wie zum Beispiel an Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und/oder Angehörige weitergegeben werden. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses können wir im Fall der Übernahme eines Zahlungsausfallrisikos bei Auskunfteien unter Verwendung Ihrer Daten auch aus den Anschriftendaten ermittelte Wahrscheinlichkeitswerte über Ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit abrufen und verwenden (Art. 22 Abs. 2 a DSGVO und § 31 Abs. 2 und Abs. 1 Nr. 4 BDSG). Damit wir Ihnen Informationen über unsere Angebote zu Reisen anbieten können, verarbeiten wir Ihre pbD aus Anfragen und der Reiseteilnahme außerdem für unsere Kundenanalysen, Marktforschungszwecke und Postwerbung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Mit Ihrer jederzeit widerruflichen Einwilligung informieren wir Sie auch telefonisch (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) über unsere Reiseprodukte und unsere Marktforschungszwecke und/oder per E-Mail (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) über unsere Reiseangebote und unsere Marktforschungszwecke. Wenn Sie uns im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Buchung einer Reise Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, informieren wir Sie auch per E-Mail über zukünftige Angebote (§ 7 Abs. 3 UWG). Dem können Sie jederzeit zu Basistarifen widersprechen (siehe unten).
3. Ihre Vertragsdaten und die dazugehörigen Dokumente speichern wir für 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), sonstige Handels- und Geschäftsbriefe für 6 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB). Ihre für Werbezwecke erhobenen Daten verarbeiten wir, bis Sie dem widersprechen oder Ihre Einwilligung widerrufen.
4. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie hinsichtlich Ihrer Daten die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung (siehe unten) und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
5. Pflichtangaben sind entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, oder wir benötigen diese Daten für den Vertragsabschluss, die Erbringung der gewünschten Dienstleistung oder den angegebenen Zweck. Die Angabe der Daten liegt selbstverständlich auch bei den Pflichtangaben in Ihrem Ermessen. Eine Nichtangabe kann zur Folge haben, dass der Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht erreicht werden kann.
6. Ihr Widerspruchsrecht: Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchten, genügt jederzeit eine kurze Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragen per E-Mail an:
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